VerjährungsfristenVerjährung der Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs, der innerhalb eines im Gesetz bestimmten Zeitraums (Verjährungsfrist) nicht geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Verpflichtete die Leistung dauerhaft verweigern und die Einrede der Verjährung geltend machen (§ 214 BGB). Die Verjährung führt aber nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sodass das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete auch dann nicht zurückgefordert werden kann, wenn die Leistung in Unkenntnis der Verjährung bewirkt worden ist (§ 214 Abs. Fristen: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Bestehende Ansprüche können mit Eintritt der Verjährung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Bestehende Ansprüche können mit Eintritt der Verjährung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Zufälliger ArtikelFür einige Ansprüche gelten kürzere, für andere längere Verjährungsfristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden (d. Fällig geworden) ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründeten Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB). Unabhängig von dieser Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis beträgt die Verjährungsfrist – abgesehen vom Fall der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit – zehn Jahre (§ 199 Abs.
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March 2019
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